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An die Kameras, fertig, los!

Fotowettbewerb „SCEMZ – Mein Verein“.

Alle Mitglieder, Freunde, Verwandte und sonstige Sympathisanten sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Schickt eure Fotobeiträge zum Beispiel zu „Trainings- und Spielbetrieb“, zum „Vereinsleben“ oder weitere passende Motive, die Bezug zu unserer Eintracht haben per Mail an fotos@scemz.de oder markiert uns (@scemz.1912) bei euren Instagram-Fotos.

Hier könnt ihr euch die bereits eingeschickten Fotos anschauen.

Fotos aus dem Winter 2022:

Fotos aus dem Herbst 2021:


Fotos aus dem Sommer 2021:



Teilnahmebedingungen

Ausrichter, Inhalt

1.    Der SC Eintracht Miersdorf/Zeuthen 1912 e. V., nachfolgend SCEMZ genannt, veranstaltet den „SCEMZ – Fotowettbewerb Saison 2021/2022“.
2.    Die eingesendeten Fotos werden in der Regel monatlich prämiert.
3.    Aus den prämierten Fotos der gesamten Saison wird das „Foto der Saison“ ausgewählt.

Thema

4.    Der Wettbewerb „SCEMZ – Fotowettbewerb Saison 2021/2022“ bezieht sich ausschließlich auf Fotos aus dem Trainings- und Spielbetrieb sowie das Vereinsleben des SCEMZ in der Saison 2021/22.

Teilnehmer

5.    Zur Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder, Freunde, Verwandte und sonstige Sympathisanten des SC Eintracht Miersdorf / Zeuthen.

Zahl der Einsendungen

6.    Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann bis zu drei Fotos pro Monat einreichen.
7.    Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist bei Einsendung von Fotos verpflichtet, den vollständigen Namen und die E-Mail-Adresse / Instagram-Account anzugeben. Mittels dieser Angaben muss die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eindeutig identifizierbar sein. Eine Teilnahme mit mehreren E-Mail-Adressen ist nicht zulässig.

Einreichung von Wettbewerbsfotos

8.    Nicht erlaubt sind Hinweise auf den eingereichten Fotos, welche Rückschlüsse auf die Teilnehmerin oder den Teilnehmer bzw. den Bildtitel geben.
9.    Bei Nichteinhaltung der Ausschreibungsrichtlinien (auch nur teilweise) hat der Einsender keinen Anspruch auf Jurierung und Annahme seiner Werke.
Falls sich herausstellt, dass
a)    die Ausschreibungsrichtlinien nicht eingehalten wurden oder
b)    Fotos gegen geltende Gesetze verstoßen,
kann eine Disqualifikation auch nach der Jurierung erfolgen.
10. Eingereichte Plagiate werden ausnahmslos disqualifiziert.
Dabei ist unter Plagiat die vollständige oder nur in geringfügigem Maße abweichende Übernahme fremder Werke zu verstehen, durch welche kein neues eigenständiges Werk entsteht.
Als Plagiat gelten auch Werke, die zwar vom Teilnehmer selbst fotografisch angefertigt, danach jedoch von einer anderen Person mittels Bildbearbeitung so verändert wurden, dass dadurch eine neue Werkschöpfung entstanden ist.
Die Entscheidung, ob im Einzelfall ein Plagiat im Sinne der vorgenannten Definition vorliegt, trifft das Präsidium aufgrund entsprechender Prüfung, wenn Anhaltspunkte oder Hinweise für das mögliche Vorliegen eines Plagiats bekannt werden.
11. Teilnahmegebühren werden nicht erhoben.

Rechte am Foto

12. Die Rechte am Foto werden an den Verein abgetreten und beim Einreichen müssen diese Rechte existieren
13. Mit der Teilnahme bestätigst du beim Upload, dass die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind